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   BGH, 28.10.2005 - StB 15/05   

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https://dejure.org/2005,19251
BGH, 28.10.2005 - StB 15/05 (https://dejure.org/2005,19251)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2005 - StB 15/05 (https://dejure.org/2005,19251)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05 (https://dejure.org/2005,19251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus einem Schuldspruch hinsichtlich der Begründung eines Tatverdachts; Verurteilung des Angeklagten als ein "neuer Umstand" i.S.v. § 116 Abs. 4 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 84
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Durch ein verurteilendes Erkenntnis wird der dringende Tatverdacht - in aller Regel - hinreichend belegt, ohne dass dies bei der Entscheidung nach § 268 b StPO gesonderter Prüfung und Begründung bedarf (BGH NStZ 2004, 276, 277).

    Er könnte daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH NStZ 2004, 276).

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Nachdem der Senat das Urteil vom 19. Februar 2003 am 4. März 2004 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hatte (BGH NJW 2004, 1259), änderte dieses mit Beschluss vom 7. April 2004 den Haftbefehl dahin ab, dass der Angeklagte lediglich noch der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig sei; gleichzeitig setzte es den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1999 - 4 Ws 250/99

    Vollzug eines ausser Vollzug gesetzten Haftbefehls wegen Fluchtgefahr

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Koblenz, 30.06.1999 - 2 Ws 392/99
    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 1 Ws 46/04
    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 1 Ws 161/97
    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - StB 15/05
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • BGH, 28.04.2020 - StB 12/20

    Keine Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft wegen pandemiebedingter

    Die Beschlussgründe ergeben nicht, dass seine Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24
    Der dringende Verdacht wird außerdem nunmehr durch das verurteilende Erkenntnis belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Der Senat könnte daher von der Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 55/23, juris Rn. 12; vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; OLG Bremen, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 Ws 107/22, juris Rn. 20; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 Ws 124/21, juris Rn. 22).

    Die Kontrolle ist deshalb beschränkt auf eine Überprüfung der Darlegungen des Tatgerichts zum Ergebnis der Beweisaufnahme dahin, ob die Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1).

  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Der Senat könnte daher von der Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 55/23, juris Rn. 12; vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; OLG Bremen, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 Ws 107/22, juris Rn. 20; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 Ws 124/21, juris Rn. 22).

    Die Kontrolle ist deshalb beschränkt auf eine Überprüfung der Darlegungen des Tatgerichts zum Ergebnis der Beweisaufnahme dahin, ob die Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1).

  • OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und

    Es könnte daher von der Beurteilung der Großen Strafkammer nur dann abgewichen werden, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschluss vom 07.03.2014 - 4 Ws 21/14, juris Rn. 8; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20, juris Rn. 9, OLGSt StPO § 112a Nr. 7).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22

    Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit

    Diesen Verfahrensstand hat das Rechtsbeschwerdegericht regelmäßig zu berücksichtigen und kann daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Landgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05; Hanseatisches OLG, Beschluss v. 16.10.2015 - 2 Ws 236/15; OLG Hamm, Beschluss v. 28.05.2019 - III - 5 Ws 215/19).
  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    b) Der dringende Tatverdacht wird hier durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt, zumal das Oberlandesgericht die Grundzüge seiner Überzeugungsbildung in seinem Beschluss vom 2. August 2023 näher dargelegt hat und nicht erkennbar ist, dass die Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Überprüfung nicht standhalten kann (vgl. zu den Maßstäben etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.07.2023 - StB 43/23

    Dringender Tatverdacht der Auslieferung von zwei Spektrometer-Systemen an den

    Der - mit der Beschwerde nicht in Zweifel gezogene - dringende Verdacht wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit

    Daher weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass der dringende Tatverdacht zwar grundsätzlich bereits durch die Verurteilung nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens hinreichend belegt ist (zu Entscheidungen gemäß § 268b StPO vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03 -, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05 -, BGH, Beschluss vom 11.08.2016 - StB 25/16 -, jew. zit. n. juris; Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - III-1 Ws 14/14 - Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 268b Rn. 3).
  • BGH, 06.04.2022 - StB 11/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft vor der Revisionsentscheidung: Vorliegen eines

    Es ist danach nicht ersichtlich, dass die vom Tatgericht vorgenommene Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten kann (vgl. näher BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 mwN).
  • OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18

    Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche

  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

  • BGH, 18.05.2022 - StB 18/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

  • OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17

    Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116

  • OLG Frankfurt, 16.01.2023 - 2 Ws 7/23

    Auswirkungen des Verschweigens des Verbleibs der Tatbeute auf Legalprognose und

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